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Südamerika: Steuern und Einfuhrzoll

Stand: Oktober 2026 – nach bestem Wissen recherchiert. Sätze und Vorschriften sind nur Richtwerte. Irrtümer und Auslassungen vorbehalten. Die endgültigen Zölle und Steuern trägt der Importeur.

Beim Import von Motorrad-Ersatzteilen aus Indien nach Südamerika unterscheiden sich Zoll und Steuern (MwSt./IVA) je nach Land erheblich. Die meisten Motorradteile fallen unter die Kapitel 84 und 87 des Harmonisierten Systems (HS), z. B. Motoren, Getriebe, Bremsen, Antriebsteile und Zubehör.

Da Indien keine umfassenden Freihandelsabkommen mit den großen südamerikanischen Wirtschaftsblöcken (etwa Mercosur oder der Andengemeinschaft) hat, gelten die normalen Meistbegünstigungs-Zollsätze (MFN).

Weil die Sätze hoch sind, kontaktieren Sie uns vor der Bestellung – oft gibt es Möglichkeiten, den Warenwert der Sendung zu senken und damit die Abgaben.


Übersicht: Einfuhrzoll und Mehrwertsteuer nach Land

LandZoll (auf den CIF-Wert)Mehrwertsteuer (MwSt./IVA)Weitere Gebühren / Statistikabgaben
Brasilien14 % – 18 %17 % – 20 % (ICMS je nach Bundesstaat) + ca. 9,25 % (PIS/COFINS)AFRMM (Seefracht), Statistikabgabe
Argentinien14 % – 18 %21 % (normale IVA) + 20 % bis 35 % VorauszahlungenStatistikabgabe (3,0 %)
Kolumbien5 % – 15 %19 % (IVA)Zollabfertigungsgebühren (ca. 1,2 %)
Chile6 % (pauschal)19 % (IVA)übliche Hafen-/Abfertigungsgebühren
Peru0 % – 6 %18 % (IGV: 16 % + 2 % kommunal)Terminalgebühren

Die Länder im Einzelnen

1. Brasilien

2. Argentinien

3. Kolumbien

4. Chile

5. Peru


Wichtige Vorgaben für Exporteure